Was die Pflegekasse zahlt.
In der Regel kostet Sie unsere Alltagshilfe nichts – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hier steht, welche Beträge heute gelten und was sich mit der Pflegereform ab 2027 ändern soll.
Hinweis zum Rechtsstand: Die Angaben zum Sozialraumbudget beruhen auf dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Beträge und Fristen können sich ändern. Bis zum 31.12.2026 gilt der Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI.
| Leistung | Heute (bis 31.12.2026) | Ab 01.01.2027 (Entwurf)* |
|---|---|---|
| Monatlicher Betrag für Alltagshilfe | Entlastungsbetrag 131 € (§ 45b SGB XI) | Sozialraumbudget 175 € (§ 45b neu); unter 25 Jahren 300 € |
| Anspruch | Pflegegrad 1 bis 5 | Pflegegrad 2 bis 5 – Pflegegrad 1 entfällt |
| Wofür nutzbar | Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Kurzzeitpflege, Pflegedienst-Betreuung | Nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO NRW) und Nachbarschaftshilfe – zugelassene Pflegedienste sind ausgeschlossen |
| Ansparen | Nicht genutzte Beträge bis 30.06. des Folgejahres | Kein Ansparen mehr – der Betrag gilt je Monat |
| Umwandlung Sachleistung (40 %) | Bei Pflegegrad 2–5 möglich | Entfällt |
| Abrechnung | Direkt mit der Pflegekasse (Abtretung) | Direkt mit der Pflegekasse; Abtretung wird mit Anzeige bei der Kasse wirksam |
* Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Stand 30.09.2026.
Drei Situationen, drei Empfehlungen.
Sie haben Pflegegrad 2 bis 5
Nutzen Sie 2026 den vollen Entlastungsbetrag – auch angesparte Reste aus 2025 verfallen am 30.06.2026. Ab 2027 stehen Ihnen voraussichtlich 175 € pro Monat zu, die nur bei anerkannten Anbietern wie uns einsetzbar sind.
Sie haben Pflegegrad 1
2026 finanziert der Entlastungsbetrag unsere Hilfe vollständig. Ab 2027 soll er entfallen. Lassen Sie noch 2026 prüfen, ob eine Höherstufung begründet ist – die Begutachtungsregeln werden 2027 strenger. Für Selbstzahler bieten wir faire Stundenpakete.
Sie pflegen einen Angehörigen
Das Budget der pflegebedürftigen Person kann für Ihre Entlastung eingesetzt werden. Ab 2027 kommt zusätzlich das Entlastungsbudget (bisher Pflegegeld) mit höheren Beträgen – wir zeigen Ihnen, wie sich beides sinnvoll kombinieren lässt.
Transparente Preise ohne Pflegegrad.
Auch ohne Pflegegrad oder über das Budget hinaus können Sie unsere Leistungen privat buchen. Die Stundensätze orientieren sich am Preisrahmen für anerkannte Angebote in NRW und werden Ihnen vor dem ersten Einsatz schriftlich genannt. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20 % (max. 4.000 €/Jahr) von der Einkommensteuer absetzbar (§ 35a EStG).
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Bei Finanzierung über die Pflegekasse rechnen wir direkt ab. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, die wir bei Ihrer Kasse anzeigen.
Kann ich Alltagshilfe und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Die Alltagshilfe wird aus dem Entlastungsbetrag bzw. Sozialraumbudget bezahlt, die Pflege aus dem Sachleistungsbudget. Beide Unternehmen der Merten & Merten Familie stimmen die Einsätze aufeinander ab.
Was passiert mit meinen angesparten Beträgen?
Reste aus 2025 können bis 30.06.2026 genutzt werden, Reste aus 2026 bis 30.06.2027. Danach ist nach dem Entwurf kein Ansparen mehr vorgesehen.
Ist die Anerkennung nach AnFöVO schon erteilt?
Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ist beim zuständigen Kreis bzw. der Stadt beantragt. Bis zur Erteilung beraten wir Sie bereits und planen Einsätze ab dem Zeitpunkt der Anerkennung; bis dahin übernimmt der Pflegedienst Merten & Merten die Leistungen wie bisher.