Alltagshilfe,
die ankommt.
Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesellschaft: Wir unterstützen Menschen mit Pflegegrad in Lünen, Dortmund, Selm, Bergkamen, Werne, Kamen und Waltrop bei allem, was den Alltag zu Hause leichter macht – verlässlich, mit festen Bezugspersonen und in der Regel ohne eigene Kosten über Ihre Pflegekasse.

Drei Bereiche, ein Ziel: Ihr Alltag zu Hause.
Alltagshilfe ist keine Pflege im engeren Sinn – es sind die vielen kleinen Dinge, die entscheiden, ob das Leben in den eigenen vier Wänden gelingt.
Haushaltshilfe
Reinigung, Wäsche, Einkaufen, kleine Mahlzeiten, Ordnung in Wohnung und Vorräten – regelmäßig und zuverlässig.
Mehr erfahrenBetreuung & Begleitung
Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Arzt, Behörde oder Friseur, Tagesstruktur und Aktivierung – auch bei Demenz.
Mehr erfahrenEntlastung für Angehörige
Stundenweise Anwesenheit, damit Sie Termine wahrnehmen, Luft holen oder in Ruhe einkaufen können – planbar oder kurzfristig.
Mehr erfahrenIn vier Schritten zur passenden Unterstützung.
Anruf oder Nachricht
Sie sagen uns, wobei Sie Unterstützung wünschen – im Haushalt, in der Betreuung oder beides.
Hausbesuch
Wir kommen vorbei, klären den Bedarf und prüfen, welche Leistungen Ihre Pflegekasse übernimmt.
Einsatzplan
Gemeinsam legen wir Aufgaben, Tage und Zeiten fest – und Ihre feste Alltagshelferin oder Ihren festen Alltagshelfer.
Abrechnung mit der Kasse
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten eine transparente Übersicht, was genutzt wurde.
Was die Pflegekasse zahlt – heute und ab 2027.
Heute finanziert der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat unsere Leistungen. Mit der Pflegereform soll daraus ab 2027 das Sozialraumbudget von 175 € werden – ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unseres.
Bis 31.12.2026
131 €/Monat Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge aus 2025 verfallen am 30.06.2026, aus 2026 am 30.06.2027 – jetzt einsetzen lohnt sich.
Ab 01.01.2027*
175 €/Monat Sozialraumbudget für Pflegegrad 2 bis 5 (unter 25 Jahren 300 €). Zweckgebunden für anerkannte Alltagshilfe und Nachbarschaftshilfe, kein Ansparen mehr.
Pflegegrad 1 ab 2027*
Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 entfallen. Wir beraten Sie zu Alternativen: Höherstufung noch 2026 prüfen, Selbstzahler-Pakete zu fairen Preisen.
Neu gegründet – mit über 30 Jahren Erfahrung im Rücken.
Die Alltagshilfe Merten & Merten GmbH ist das Alltagshilfe-Unternehmen der Merten & Merten Familie in Lünen. Der Pflegedienst Merten & Merten versorgt seit über 30 Jahren mehr als 1.200 Menschen zu Hause – Alltagshilfe und Betreuung gehören seit jeher dazu. Weil die Pflegereform Pflege und Alltagshilfe künftig getrennt organisiert, bündeln wir diese Leistungen in einem eigenen, nach Landesrecht anerkannten Angebot.
Feste Bezugspersonen
Sie bekommen eine feste Alltagshelferin oder einen festen Alltagshelfer – keine ständig wechselnden Gesichter.
Qualifiziert und begleitet
Alle Helfenden absolvieren die Basisqualifizierung nach AnFöVO NRW (mindestens 40 Stunden) und werden von erfahrenen Pflegefachkräften fachlich begleitet.
Kurze Wege zur Pflege
Wird aus Alltagshilfe Pflegebedarf, ist der Pflegedienst Merten & Merten nur einen Anruf entfernt – ohne dass Sie sich neu erklären müssen.
Wohnortnah in Ihrer Stadt.
Feste Bezugspersonen aus Ihrer Nähe – im nördlichen Kreis Unna, im Dortmunder Norden und in Waltrop.
Alltagshelferin oder Alltagshelfer werden.
Sie haben Herz, Zeit und Zuverlässigkeit – wir bringen die Qualifizierung mit. Quereinstieg möglich, Teilzeit oder Minijob, Einsätze in Ihrer Nähe.
Sprechen wir über Ihren Alltag.
Formular ausfüllen oder anrufen – wir melden uns werktags innerhalb eines Tages und vereinbaren einen kostenfreien Hausbesuch.
WhatsApp-Nachricht schreiben
Mo–Fr 8–16 Uhr · Bitte keine Gesundheitsdaten per WhatsApp.
Hinweis zum Rechtsstand: Die Angaben zum Sozialraumbudget beruhen auf dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Beträge und Fristen können sich ändern. Bis zum 31.12.2026 gilt der Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI.